Allgemeine Geschäfts­bedingungen, Textilreinigung


Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint.

Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko.

Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht erbracht werden können, vermitteln wir sie an einen anderen Fachbetrieb. In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.



Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzu weisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu in formieren, soweit dieses 500 e überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel (z.B. Lippenstift) sowie Papier.

Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.



Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.



Rückgabe des Reinigungsgutes

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haften wir nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen.

Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.


Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat er durch Vorlage des Abholscheins oder anderweitig nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von uns und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.



Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.



Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt für die Textilreiniger-Innung Berlin-
Brandenburg und die Textilreiniger-Innung Hamburg.
Eine Verwendung dieser Geschäftsbedingungen bedarf
der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung einer der
beiden Innungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
TEXTILREINIGER INNUNG
BERLIN-BRANDENBURG
Stand: 10.2012



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Allgemeine Geschäfts­bedingungen, Teppich- und Polsterreinigung


I. Ausführung

Die Reinigung der Gegenstände insbesondere Teppiche, Heimtextilien sowie Polstermöbeln erfolgt fachgerecht und bei schonender Behandlung. In einem Auftragsformular werden die zu erbringenden Leistungen, Termin zur Durchführung der
Reinigung bzw. Abholung des Reinigungsgutes und der Fertigstellungstermin angegeben.



II. Pflichten des Kunden

Auf Besonderheiten des Reinigungsgutes soll bei dessen Überlassung/Reinigung durch den Auftraggeber hingewiesen werden. Besonderheiten sind unter anderem Vorschäden und Flecken jeglicher Art. Bei hochwertigen Teppichen (Anschaffungspreis mehr als 3000,00 €) soll der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich auf die Hochwertigkeit hinweisen.



III. Terminabsprachen

Der  vereinbarte  Termin  zur  Durchführung  der  Reinigung  bzw.  Abholung  des  Reinigungsgutes  ist  verbindlich  und ausschließlich für den Auftraggeber reserviert. Dies bedeutet, dass sofern der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, dieser spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muss, damit die ausschließlich für den Auftraggeber vorgesehene Zeit noch anderweitig geplant werden kann.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten für andere Auftraggeber in einem organisatorischen Sinne, vielmehr werden zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten begründet. So behält sich der Auftragnehmer vor, sofern der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird, die vorgesehene Arbeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung zu stellen. Es wird vereinbart, dass der Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird, es sei denn, den Auftraggeber trifft kein Verschulden. Der Auftragnehmer muss sich den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.



IV. Mängelanzeige

Beanstandungen wegen offensichtlicher  Mängel  sind innerhalb  von zwei Wochen nach  Abschluss  der Reinigung oder Übergabe telefonisch oder in Textform, d.h. per E-Mail oder Telefax ist ausreichend, anzuzeigen. Für die Einhaltung der Frist zur Mängelanzeige genügt deren rechtzeitige Absendung.


V. Abnahme

Der  Auftraggeber hat  den  Gegenstand  spätestens  eine  Woche  nach  Ausführung  der  Reinigung  beim  Auftragnehmer abzuholen bzw. bei vereinbarter Lieferung durch den Auftragnehmer, diese zu ermöglichen. Kommt der Auftraggeber mit der  Abnahme  in  Verzug,  steht  dem  Auftragnehmer  ein  Anspruch  auf  Ersatz  der  Kosten  für  die  Aufbewahrung  der gereinigten Sache zu.



VI. Vergütung

Die Vergütung ist mit Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn die Leistung abgenommen ist. Wirkt der Auftraggeber bei der Abnahme nicht mit, tritt Fälligkeit eine Woche nach Übersendung der Rechnung ein. Abweichende Zahlungsvereinbarungen können individuell getroffen werden, bedürfen jedoch der Schriftform.



VII. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.



VIII. Pfandrecht des Auftragnehmers

Neben dem gesetzlichen Pfandrecht steht dem Auftragnehmer auch ein vertragliches Pfandrecht an den in Besitz genommenen Reinigungsgegenständen zu.



IX. Haftung

Werden gegenüber dem Auftragnehmer Schadensersatzansprüche geltend gemacht, tritt diese Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist Ersatz für alle Schäden geschuldet.


Eine Schadenersatzpflicht bezüglich des Reinigungsgutes wegen leicht fahrlässiger Verursachung ist auf die Ersatzbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung abzüglich des prozentualen Wertverlustes des benutzten Reinigungsgutes.



X. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers, hier Berlin.


Stand Dezember 2013




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